Welche Angaben zur Lebensmittel-Kennzeichnung sind Pflicht?

Startseite » Gesundheit » Essen und Trinken » Welche Angaben zur Lebensmittel-Kennzeichnung sind Pflicht?

Beitrag überprüft und zuletzt aktualisiert am 20. Juli 2022

Unter allen Produkten im Handel sind Lebensmittel die empfindlichsten. Das liegt einerseits daran, dass ein großer Teil davon verderblich ist. Deshalb, aber auch aufgrund von Allergien oder Krankheiten ist es für Verbraucher essenziell, sich wichtige Informationen rund um die einzelnen Produkte verschaffen zu können – schnell und vor Ort im Laden.

Daher gilt in Deutschland eine Pflicht zur Kennzeichnung von Lebensmitteln. Doch welche Kennzeichnungen gibt es? Und welche Hinweise müssen zwingend auf die Lebensmittel oder ihre Verpackung aufgebracht werden?



Lebensmittel – was muss draufstehen?

Grundsätzlich sind alle wichtigen Produktinformationen so auf der Verpackung anzubringen, dass Verbraucher sie ohne langes Suchen entdecken und ohne Probleme lesen können. Als Richtlinie gilt dabei, dass besonders wichtige Informationen auf der Vorderseite vermerkt werden müssen.

Außerdem sind Hersteller dazu angehalten, für alle verpflichtenden Informationen eine Schrift zu verwenden, die mindestens 1,2 Millimeter groß ist – als Basis muss dabei das kleine „x“ herangezogen werden. Bei der Fülle an notwendigen Informationen und Kennzeichnungen für Lebensmittel kann die Umsetzung zur Herausforderung werden. Für Lebensmittelhersteller empfiehlt es sich also, die Etiketten- oder Verpackungsgestaltung von einem erfahrenen Grafiker übernehmen zu lassen. Der Druck kann dann über spezialisierte Druckereien erfolgen – hier mehr Informationen.

Was muss auf verpackter Ware stehen?

Welche Informationen explizit auf der Verpackung stehen müssen, hängt ein Stück weit von der Art des Lebensmittels ab. Dennoch gibt es eine lange Liste an Pflichtkennzeichnungen, die jedes verpackte Lebensmittel tragen muss.

Produktkennzeichnung

Dazu gehört neben dem Produktnamen die genaue Bezeichnung des Lebensmittels, um für Klarheit zu sorgen. Bei manchen Lebensmitteln liegt dazu eine gesetzliche Vorgabe vor, zum Beispiel „Milchmischgetränk“ bei Getränken, die aus Milch und weiteren Zutaten hergestellt wurden. Gibt es keine derartige Vorgabe, stehen Unternehmen selbst in der Pflicht, ihr Produkt möglichst prägnant zu beschreiben. Diese Kennzeichnung hat auf der Schauseite der Verpackung zu erfolgen.

Zutatenverzeichnis

Das Zutatenverzeichnis ist vor allem für diejenigen relevant, die unter einer Lebensmittelunverträglichkeit und Allergien leiden. Auch Personen, die sich bewusster ernähren möchten, sollten stets einen Blick auf die Liste werfen. Sie gibt unter anderem Aufschluss darüber, ob sich versteckter Zucker im Produkt verbirgt oder ob künstliche Aromastoffe verwendet wurden.


Die Zutaten müssen der Reihenfolge nach vermerkt werden – beginnend mit der Zutat, die den größten Gewichtsanteil zum Gesamtlebensmittel beiträgt. Außerdem müssen Einzelbestandteile wie Salami oder Soßen in ihre Zutaten aufgegliedert werden.

Allergene

Sind im Produkt Allergene enthalten oder wurden Allergene im Herstellungsprozess verwendet, so müssen Verbraucher darauf gemäß der Lebensmittelinformationsverordnung hingewiesen werden. Dies gilt insbesondere für glutenhaltige Lebensmittel, für Produkte, die Krustentiere enthalten oder für Eier und Produkte, die Ei beinhalten. Die Liste umfasst insgesamt mehr als 15 mögliche Allergene.

Nährwert

Der Nährwert eines Lebensmittels ist speziell für Verbraucher interessant, die auf ihre Energiezufuhr achten müssen oder möchten – etwa, um abzunehmen oder um ihren Cholesterinspiegel senken zu können. Neben der Angabe der Kalorien in kJ und kcal müssen die Menge sowie der Kaloriengehalt folgender Inhaltsstoffe in Bezug auf 100 Gramm oder Milliliter angegeben werden: Fett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Zucker, Eiweiß und Salz.

Haltbarkeit

Durch das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) gibt ein Hersteller an, wie lange sein Produkt bei korrekter Lagerung garantiert unverändert bleibt – in Hinblick auf Form, Farbe, Geschmack und Nährstoffdichte. Der Hinweis auf das MHD muss gut sichtbar angebracht sein oder zumindest Auskunft darüber geben, an welcher Stelle der Verpackung das jeweilige Datum angebracht ist.

Hängt die Haltbarkeit eines Lebensmittels von spezifischen Bedingungen ab, so muss dies konkret auf der Verpackung vermerkt werden – etwa „bei 8° Celsius mindestens bis…“.

Es gibt aber auch Lebensmittel, bei denen kein Ablaufdatum genannt werden muss. Ein Beispiel dafür ist frisches Obst, Haltbares wie Salz ohne Zusätze und Essig.

Weitere Pflichtinformationen


Hersteller müssen auf ihren Verpackungen zudem auf die Füllmenge hinweisen. Dies geschieht in Gramm, Milliliter oder gegebenenfalls in Stück. Auch der Firmenname muss zwingend auf der Verpackung vermerkt werden. Je nach Lebensmittel müssen Hersteller ebenfalls einen Grundpreis angeben.

Wenn Dir dieser Beitrag gefällt, freue ich mich wenn Du ihn teilst...

Autor: Marco Eitelmann

Mein Name ist Marco Eitelmann und ich schreibe hier seit Gründung dieser Webseite im Jahr 2014 hauptsächlich über die Themen: Gesundheit, Ernährung sowie Natur- und Umwelt. Mein Wissen in diesen Bereichen stammt aus meiner inzwischen fast 20 jährigen Berufserfahrung im Lebensmittelhandel und der Nahrungsmittelproduktion und durch ständige Fortbildung im Ressort Ernährung sowie der ausgiebigen Lektüre von mittlerweile weit über 200 Fachbüchern aus den Bereichen Medizin und Naturwissen.

Schreibe einen Kommentar