Schlafen und Zelten im Wald legal oder verboten? – Darf ich einfach ein Zelt irgendwo im Wald aufbauen und dort eine Nacht oder länger verbringen?

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Beitrag überprüft und zuletzt aktualisiert am 17. Oktober 2019

Es gibt sehr viele Menschen, die gerne im Wald mit einem Zelt übernachten möchten oder dies regelmäßig tun. In den allermeisten Fällen ist dieses Wildcampen jedoch illegal. Einfach in Deutschland ein Zelt im Wald aufzustellen und eine Nacht oder länger darin zu schlafen, kann zu sehr empfindlichen Geldstrafen und weiteren Anzeigen führen, die sogar vor Gericht landen können.

Ohne Anmeldung oder offizielle Nutzungsfreigabe auf einem vom Bundesland oder Landkreis ausgewiesenen Trekking- bzw. Wald-Zeltplatz zu campieren, kann ebenso wenn man erwischt wird zu erheblichen Problemen führen, vor allem wenn der entsprechende Zeuge dies nicht gut heißt. Neben der Möglichkeit einen offiziellen Waldzeltplatz zu buchen bzw. zu nutzen, kann man auch mit einer Genehmigung von einem Privatwald-Eigentümer auf dessen Waldstück zelten und übernachten. Ansonsten ist dies in  Deutschland leider in nahezu allen Fällen gesetzlich verboten. Wer sich bewusst oder unbewusst nicht daran hält, der riskiert neben den teils sehr hohen Geldstrafen im schwerwiegenden Fall gegebenenfalls sogar eine Anzeige wegen Hausfriedensbruchs bei privaten Grundstücken.



Das Zelten im deutschen Wald ist zum größten Teil gesetzlich verboten

Was in einigen Ländern problemlos möglich ist – das Zelten im Wald mit Übernachtung – ist in Deutschland gesetzlich verboten. Noch schwieriger ist es die Gesetze selbst zu finden, die ein solches Vorhaben regeln. Das Gleiche gilt teilweise auch für die möglichen Strafen, die auf das Wildcampen angesetzt sind. Es gibt zwar Gesetze auf Bundesebene bezüglich der Einstufung von Waldübernachtungen, jedoch macht hier jedes Bundesland sein eigenes Süppchen an Gesetzen und Regeln für die Waldnutzung. Auch die Strafen sind deshalb individuell und variieren von Bundesland zu Bundesland für die illegale Übernachtung im Wald ganz erheblich.

Wer wirklich genau wissen möchte, wie die Gesetzeslage in seinen näheren Waldgebieten ist, der sollte nicht nur das Bundesgesetz zum Forst lesen, sondern auch alle individuellen Richtlinien und Gesetzestexte des eigenen Bundeslandes studieren. Das machen allerdings nur die wenigsten Menschen. Viele der Personen die in einem Zelt im Wald nächtigen, sind sich nicht einmal bewusst das dies illegal ist. Andere Outdoorer wiederum wissen um die Gesetzeslage und nehmen es in Kauf erwischt zu werden und so gegebenenfalls Geldstrafen und Verweise zu kassieren.

Die Strafen für das Wildcampen mit Zelt im Wald sind sehr unterschiedlich – Eine Übersicht

Hier eine kleine Übersicht der möglichen Geldstrafen, um einmal zu verdeutlichen, wie stark sich diese Ordnungsgelder für das Wildcampen im Wald von Region zu Region unterscheiden können (Stand 2019, keine Garantie für die Aktualität und Richtigkeit der Angaben!):

  • Bayern von 10 Euro bis hin zu 500 Euro! Letzteres gilt vor allem für das Zelten in Naturschutzgebieten
  • Bremen von 25 – 2500 Euro! Hier fallen die besonders drakonischen Strafen in Naturschutzgebieten an, aber auch selbst schon in sogenannten „Land­schafts­schutz­gebieten“ wird es sehr teuer!
  • Mecklenburg-Vorpommern schießt den Vogel ab, mit bis zu 5000 Euro Geldstrafe für das Wildcampen in „einstweilig sichergestellten Landschaftsschutzgebieten“!
  • Niedersachsen auch hier geht es in Summe auf bis zu 5000 Euro Strafe für das Zelten in Naturschutzgebieten sehr hoch, es fängt allerdings bei „nur“ 50 Euro Strafe an.
  • Nordrhein-Westfalen ist bei den Geldstrafen bis 300 Euro für mehrere Tage recht „günstig“
  • Rheinland-Pfalz hat total krumme Zahlen zur Bestrafung von Wildcampern, 10,23 Euro bis 204,52 Euro in der billigsten Kategorie im Bereich außerhalb geschützter Flächen und 51,13 Euro bis 511,29 Euro in Naturschutzgebieten bis 10 Tage, darüber hinaus gibt es einen Strafaufschlag pro weiteren Tag.
  • Thüringen zwischen äußerst geringen 10 Euro und maximal 500 Euro werden hier fällig. Letztere Höchststrafe gilt auch hier für das Zelten in Naturschutzgebieten. Über 10 Tage kommt ebenfalls ein weiterer Aufschlag auf den ertappten Wildcamper zu.

Zu vielen Bundesländern habe ich nicht einmal einen Bußgeldhinweis gefunden. Im Ausland kann es übrigens noch teurer werden einfach so ein Zelt aufzustellen und eine Nacht im Freien zu verbringen. Spanien verlangt z.B. bis zu 5000 Euro für das wilde Campen, das Gepäck wird dabei auch gern von der Polizei durchsucht! In Frankreich kostet es bis zu 1500 Euro und in einzelnen Fällen auch mehr. Kroatien ist mit rund 300 Euro recht günstig was seine Strafen angeht.

Ein Zelt aufbauen im Naturschutzgebiet, auf einem Privatgrundstück ohne Genehmigung und mit Lagerfeuer machen wird richtig teuer!

Wer einfach sein Zelt auf einem Privatgrundstück aufbaut, der kann neben den üblichen Strafzahlungen auch noch wegen Hausfriedensbruch belangt und zu einer teuren Gerichtsverhandlung mit weiteren möglichen Strafmaßnahmen geladen werden.

Es lohnt sich auch ein Blick in das Landesnaturschutzgesetz zu werfen und vor allem Naturschutzgebiete zum Zelten definitiv zu meiden. Die Strafen sind hier am empfindlichsten, noch schlimmer wird es, wenn man auch noch dabei erwischt wird im Naturschutzgebiet ein Lagerfeuer zu betreiben, eine offene Flamme reicht bereits schon! Wenn dann auch noch Waldbrandgefahr herrscht oder sogar der Wald zu brennen beginnt und Millionenschäden angerichtet werden können, dann ist finanziell für die meisten Menschen der Ofen über viele Jahre aus. Das sollte man wirklich niemals tun, auch wenn man ein Wildcamper ist, der zwar von der Gesetzeslage Kenntnis hat, diese aber ignoriert.


Legales Lagerfeuer im Wald? – Ein Feuer ohne strikte Sicherheitsvorkehrungen und gesetzlich geregelter und offiziell eingerichteter Feuerstelle zu zünden ist strafbar!

Es gibt extra auf ausgewiesenen Camping- und Trekkingplätzen im Wald gesicherte Feuerstellen. Diese dürfen auch genutzt werden, allerdings nur dann, wenn die Nutzung aktuell freigegeben ist und keine Waldbrandgefahr besteht. Auf dem letzten Waldzeltplatz in Rheinland-Pfalz, den wir legal mit Freunden zusammen über trekking-pfalz.de gebucht hatten, gab es eine solche Feuerstelle. Es wurde jedoch schon auf dem Hinweg überall im Wald mit Schildern an den Bäumen auf die Brandgefahr hingewiesen. Direkt in der Feuerstelle auf dem Trekking Zeltplatz wurde ebenfalls ein solches Schild angebracht. Danach sollte man sich auch unbedingt richten, denn sonst ist die Nutzung dieser extra dafür eingerichteten Feuerstelle ebenso verboten. Wer trotzdem ein Feuer macht und an einen Förster, Jäger, besorgten Mitbürger und dann letztendlich mit der Polizei konfrontiert wird hat ein Problem. Wir haben es mit einer roten LED Lampe für das „Feuer-Ambiente“ gelöst…

Eine rotes LED Licht statt Feuer bei Waldbrandgefahr geht zur Not auch.

Ist das Schlafen im Wald nur in einer Hängematte, einem Biwak, im Schlafsack oder auf dem blanken Boden ohne ein Zelt erlaubt?

Hier handelt es sich um eine Grauzone. In Naturschutzgebieten und speziellen Landstrichen wie Naturparks ect. ist auch das Übernachten in einer Hängematte oder im Schlafsack auf dem Boden selbst ohne ein Zelt tabu. Abgesehen von Privatwäldern bei denen man die Nutzung vorher mit den jeweiligen Eigentümern des Waldes abklären muss, ist es im sonstigen Waldgebiet eine sehr unklare Situation.

Der Wald gilt offiziell als Nutzbar für alle Bundesbürger zu Erholungszwecken. Kein Zelt zu haben und einfach eine Hängematte schonend (ohne Baumschäden zu hinterlassen) zwischen zwei Bäumen zu spannen und darin mal eine Nacht zu schlafen, führt in der Regel höchstens zu einem Platzverweis bei sehr strengen Zeitgenossen. Das Gleiche gilt auch für das Schlafen mit oder ohne Schlafsack auf dem Boden. Sowie jedoch ein festes Zelt oder ein ähnlich befestigter Aufbau daran beteiligt ist, der nicht sehr schnell wieder mobil gemacht werden kann, ist es definitiv nicht erlaubt! Ganz fatal ist der Bau von festen Hütten oder langfristigen Behausungen ohne explizite und offizielle Erlaubnis. Dies gilt insbesondere in staatlichen Waldgebieten sowie Naturschutzgebieten und Landschaftsparks.

Kann ein Jäger, Waldarbeiter oder Förster eine Person beim Wildcampen festnehmen und wie reagieren die „Waldwächter“ in der Regel auf die ertappten Wildcamper?

Währen ein Jäger oder ein einfacher Waldarbeiter für das illegale Zelten einen nicht festsetzen kann, kann ein Förster wiederum eine begrenzte Zeit die Festsetzung anordnen und dann die Polizei verständigen. Dies gilt vor allem auch dann, wenn der Wald vermüllt wurde, ein Feuer brennt oder Waldschäden entstanden sind. Viele der Waldmitarbeiter sind jedoch gegenüber Wildcampern nicht feindlich gesinnt, zumindest wenn diese sich ordentlich verhalten und einfach die Natur genießen wollen und achtsam in der Wildnis übernachten ohne Schäden anzurichten. Einige Förster und Jäger sind sogar sehr freundlich und kennen teilweise bereits sogar eine Handvoll der Biwak-, Zelt- oder Hängematten Nutzer persönlich, die ihre Nacht gerne und regelmäßig im Wald verbringen.

Sicher kann man sich jedoch definitiv nicht sein, das alle Förster, Jäger, Waldarbeiter und Polizisten das Ganze so freundlich und locker oder wenigstens neutral ansehen. Es gibt auch sehr unschöne Berichte von Begegnungen mit Förstern, die schließlich für die Waldgebieten in denen sie eingesetzt werden die Hoheit haben. Zudem kann auch ein Privateigentümer eines Waldgrundstücks den illegalen Campern richtig Ärger machen. Neben einer möglichen Sachbeschädigung z.B. an Bäumen oder für genutztes Holz, kann ebenso auch ein Hausfriedensbruch durch die illegale Nutzung des Privatwaldes vor Gericht landen.

Fazit:

Was neben dem illegalen Zelten und Übernachten im Wald zusätzlich sehr teuer werden kann, ist das hinterlassen von Müll sowie Waldschäden jeglicher Art. Diese Strafen finde ich wiederum mehr als angemessen. Wer die Natur liebt, gerne Wandern und Spazieren geht und im Wald schlafen möchte, der sollte Flora und Fauna ohnehin mit Achtsamkeit und Respekt begegnen.


Wer sicher und legal eine schöne Nacht im Zelt in der Natur verbringen möchte, der kann sich auf den Webseiten oder Kontaktstellen der ausgewiesenen Trekking- und Waldcampingplätze gegen eine relativ geringe Gebühr eine solche Übernachtung buchen. Dies macht dann auch den ganzen Tag wesentlich entspannter und die Nächte ruhiger. Wer hat denn schon Lust von der Polizei oder dem örtlichen Förster mitten in der Nacht im dunklen Wald geweckt zu werden?

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Autor: Marco Eitelmann

Mein Name ist Marco Eitelmann und ich schreibe hier seit Gründung dieser Webseite im Jahr 2014 hauptsächlich über die Themen: Gesundheit, Ernährung sowie Natur- und Umwelt. Mein Wissen in diesen Bereichen stammt aus meiner inzwischen fast 20 jährigen Berufserfahrung im Lebensmittelhandel und der Nahrungsmittelproduktion und durch ständige Fortbildung im Ressort Ernährung sowie der ausgiebigen Lektüre von mittlerweile weit über 200 Fachbüchern aus den Bereichen Medizin und Naturwissen.

1 Gedanke zu „Schlafen und Zelten im Wald legal oder verboten? – Darf ich einfach ein Zelt irgendwo im Wald aufbauen und dort eine Nacht oder länger verbringen?“

  1. Interessanter Artikel, der gut zusammenfasst, wie die Lage ist. Ist halt immer so zweischneidig: Wer im Wald zeltet, um mal ein Abenteuer zu erleben, alles sauber zurücklässt und kein Feuer macht, der stellt kein Problem da. Aber wenn das erlaubt wäre, dann wäre es auch erlaubt, sich zu hunderten im Wald anzusiedeln, dauerhaft. Die Schäden für die Natur wären dann unausweichlich.
    Biwakiren sollte nicht nur Grauzone, sondern ausdrücklich erlaubt werden. Niemand wird sich wochenlang so im Wald aufhalten, weil es einfach zu unbequem wäre.

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